Juristische Unterstützung Wurde der Online-Shop bereits übertragen?
Online-Shop verkauft: Was passiert mit Ihrer WebwinkelKeur-Mitgliedschaft?
Ihr Online-Shop bekommt einen neuen Eigentümer. Was können Sie nun mit Ihrer WebwinkelKeur-Mitgliedschaft tun? Es ist möglich, die WebwinkelKeur-Zertifizierung zu übertragen! Haben Sie ein WebwinkelKeur-Konto, das mehrere Online-Shops umfasst? Oder haben Sie ein Konto mit nur einem Online-Shop?
Befolgen Sie die folgenden Schritte, je nachdem, wie viele Online-Shops mit Ihrem Konto verknüpft sind und ob der neue Eigentümer die WebwinkelKeur-Mitgliedschaft übernehmen möchte:
Schritt 1
1 Ich habe einen Online-Shop mit meinem Konto verknüpft, und der neue Eigentümer möchte meine WebwinkelKeur-Mitgliedschaft übernehmen.
Am einfachsten ist es, dem neuen Eigentümer Ihre Anmeldedaten zu geben, damit er sich im WebwinkelKeur-Dashboard anmelden kann. Der neue Eigentümer kann dann die Informationen im Konto aktualisieren. Der neue Eigentümer kann anschließend auch die Anmeldedaten und Zahlungsdetails ändern.
Möchten Sie Ihre Anmeldedaten nicht an den neuen Eigentümer weitergeben? Dann können Sie den neuen Eigentümer bitten, sich bei WebwinkelKeur anzumelden und per E-Mail beim Kundenservice zu beantragen, dass das bestehende Konto auf das neu erstellte Konto übertragen wird.
2 Ich habe mehrere Online-Shops in meinem Konto. Der neue Eigentümer übernimmt einen Online-Shop und möchte meine WebwinkelKeur-Mitgliedschaft übernehmen.
Der neue Inhaber muss sich bei WebwinkelKeur anmelden und per E-Mail beim Kundenservice beantragen, dass das bestehende Konto auf das neu erstellte Konto übertragen wird.
3 Der neue Eigentümer möchte meine WebwinkelKeur-Mitgliedschaft nicht übernehmen.
Am besten kündigen Sie Ihren Online-Shop über die mobile App oder die Website. Achten Sie darauf, das Kündigungsdatum sorgfältig zu prüfen.
Über die mobile App:
- Melden Sie sich bei Ihrem Dashboard an.
- Klicken Sie auf „Menü“, dann auf „Unternehmen“ und „Benutzer“.
- Wählen Sie „Meine Online-Shops“.
- Klicken Sie auf „Kündigung“ und geben Sie das gewünschte Datum ein.
Über die Website:
- Melden Sie sich bei Ihrem Dashboard an.
- Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen.
- Wählen Sie „Meine Online-Shops“.
- Klicken Sie auf „Kündigung“ und geben Sie das gewünschte Datum ein.
Sobald die Kündigung bearbeitet wurde, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail.
Schritt 2
Reichen Sie über das WebwinkelKeur-Dashboard einen Umzugsantrag ein
Gehen Sie zu Ihrem WebwinkelKeur-Dashboard und reichen Sie dort ganz einfach einen Umzugsantrag ein:
- Klicken Sie oben rechts auf Ihren Namen
- Gehen Sie zu „Meine Online-Shops“
- Wählen Sie „Umzug“
- Geben Sie die erforderlichen Informationen ein
Es ist immer ratsam, dass der bisherige Inhaber die Angaben nach dem Umzug noch einmal überprüft. Sollten Sie Probleme bei der Aktualisierung der Informationen haben, können wir dies für Sie übernehmen.
Schritt 3
Überprüfung, Validierung und Genehmigung
Nach Erhalt des Übertragungsantrags prüfen und validieren wir die Angaben. Sobald alles korrekt ist und beide Parteien ihre Zustimmung gegeben haben, wird die Zertifizierung auf den neuen Eigentümer übertragen. Wir werden uns dann mit dem neuen Eigentümer in Verbindung setzen, um dies zu bestätigen.
Wichtig
Verwenden Sie eine verknüpfte E-Mail-Adresse
Aufgrund des Betrugsrisikos akzeptieren wir nur Anträge, die von einer E-Mail-Adresse gesendet werden, die als zum Online-Shop gehörend verifiziert werden kann. Im Zweifelsfall bitten wir möglicherweise um zusätzliche Informationen, um die Echtheit des Antrags zu bestätigen.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne unter info@webwinkelkeur.nl.