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Voor consumenten Verfahren bei Streitigkeiten

Es ist ärgerlich, dass Sie einen Streit mit einem Mitglied von uns haben. Der erste Schritt bei einem Konflikt mit einem Mitglied ist der Versuch, den Konflikt mit dem Händler selbst zu lösen. Das geht am besten, indem Sie dem Händler Ihre Beschwerde deutlich mitteilen. Geben Sie dabei auch an, was die gewünschte Lösung für Sie ist.

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Einen Streitfall einreichen

Sie können es nicht gemeinsam lösen? Dann können Sie sich an WebwinkelKeur wenden. Befolgen Sie diese Schritte:

1. Suchen Sie das Geschäft in unserer Mitgliederliste

2. Klicken Sie auf das Geschäft und scrollen Sie nach unten.

3. Klicken Sie dann auf "Streitschlichtung" und dann auf "Streitfall einreichen".

4. Füllen Sie dann das Formular aus, um Ihre Beschwerde einzureichen.

Wie funktioniert unser Streitschlichtungsverfahren?

1. Sie reichen eine Streitigkeit über das Formular auf der Mitgliederseite des Online-Shops ein.

2. Sie erhalten eine automatische E-Mail von uns. Darin bestätigen wir Ihre Reklamation und informieren Sie über den weiteren Verlauf des Prozesses. Der Shop erhält ebenfalls sofort eine E-Mail über Ihre Beschwerde. Der Shop hat zunächst 7 Tage Zeit, Ihren Streitfall selbst zu lösen.

3. Nach 7 Tagen erhalten Sie eine weitere automatische E-Mail von uns. In dieser E-Mail fragen wir Sie, ob der Streitfall bereits beigelegt wurde. Sie haben dann die Möglichkeit, sich für unsere Schlichtung zu entscheiden oder den Streitfall zu schließen.

Entscheiden Sie sich für unsere Schlichtung? Sie erhalten nun eine persönliche E-Mail von uns, die einen rechtlichen Rahmen enthält.

4. Durch Anhörung beider Seiten versuchen wir, gemeinsam eine Lösung zu finden.

5. Wenn wir nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen, haben Sie die Möglichkeit, die unabhängige Schlichtungsstelle der Stichting DigiDispuut anzurufen. Über das DigiDispuut-Portal können Sie Ihre Beschwerde einreichen. Nachdem diese eingereicht wurde, erhält der Online-Shop Ihre Forderung und der Online-Shop kann eine Verteidigung einreichen. Sobald beide Dokumente eingereicht sind, werden sie an den Schlichtungsausschuss weitergeleitet, damit dieser eine verbindliche Stellungnahme abgeben kann. *

6. Der Streitbeilegungsausschuss wendet wiederum das kontradiktorische Verfahren an und prüft die Beweise und Fakten, um eine Entscheidung zu treffen.

In diesem Blog erfahren Sie mehr über unser Verfahren

* Weiterleitung einer Streitigkeit an den Schlichtungsausschuss

Können Sie Ihren Streitfall nicht durch unsere Schlichtung lösen? Dann können wir Ihren Streitfall an den Schlichtungsausschuss verweisen Dieser Ausschuss bearbeitet Streitfälle und trifft eine verbindliche Entscheidung. Dadurch werden (hohe) Gerichtskosten für beide Parteien vermieden.

- Sie können Ihren Streitfall an die Schlichtungskommission verweisen, wenn der Streitwert zwischen € 25 und € 25.000 liegt.

- Sie zahlen eine einmalige Gebühr von 25 €, um Ihren Streitfall vor die Streitbeilegungskommission zu bringen. Diese Kosten können vom Webshop zurückverlangt werden, wenn Sie im Recht sind.

Gut zu wissen

Während unserer Schlichtung versuchen wir, gemeinsam eine Lösung zu finden. Denken Sie daran, dass wir neutral sind und uns auf Beweise stützen. Es ist daher immer wünschenswert, Beweise mitzuschicken. Um vermittelt zu werden, darf die Beschwerde (nicht der Kauf) nicht älter als ein Jahr sein.

Manchmal klappt es mit der Vermittlung nicht

Auch wenn wir unser Bestes tun, kommt es vor, dass ein Online-Shop nicht kooperiert. Wir versuchen natürlich, dies zu verhindern. Da wir aber keine gerichtliche Befugnis haben, können wir einen Webshop nicht dazu zwingen, an einer Lösung mitzuarbeiten. Es kommt zwar fast nie vor, aber ein Geschäft kann zu erkennen geben, dass es nicht kooperieren will.

Wir erwarten von einem Händler, dass er zumindest auf unsere Kontaktanfragen reagiert. Manchmal müssen wir eine Mitgliedschaft beenden, weil wir mit einem Webshop nicht (mehr) in Kontakt treten können oder weil uns z. B. zu viele Beschwerden innerhalb eines kurzen Zeitraums gemeldet werden. Daher kann es vorkommen, dass unsere Vermittlung keine Wirkung zeigt, wenn Sie eine Beschwerde einreichen, nachdem wir eine Mitgliedschaft gekündigt haben oder wenn wir den Webshop nicht erreichen können.

Glücklicherweise kommt dies sehr selten vor und wir kommen fast immer gemeinsam aus der Sache heraus. Sollte es dennoch dazu kommen, werden wir Sie darüber informieren, an welche Organisationen Sie sich wenden können, um Ihren Streit zu schlichten.

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