FAQ Kategorieleiter
Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Die Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist im Prinzip eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der WebwinkelKeur. Der Grund dafür ist, dass die Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Ihrem Webshop gesetzlich vorgeschrieben ist. In einigen Fällen kann die Angabe Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu Problemen mit dem Datenschutz führen. Wie wir damit umgehen, können Sie in unserem Blog nachlesen. Platzieren Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an einer leicht auffindbaren Stelle, z. B. auf einer Kontakt- oder "Über uns"-Seite.
Mehr lesenNennung der Nummer der Handelskammer
Die Angabe Ihrer Handelskammernummer (KVK-Nummer) ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der WebwinkelKeur. Platzieren Sie diese KVK-Nummer an einer leicht auffindbaren Stelle, z. B. in der Fußzeile, auf einer Kontakt- oder "Über uns"-Seite. Ohne eine KVK-Nummer können Sie sich nicht für die WebwinkelKeur qualifizieren. Haben Sie ein ausländisches Unternehmen? Dann geben Sie die ausländische Entsprechung der KVK-Nummer an. Für Belgien ist dies zum Beispiel die Unternehmensnummer.
Mehr lesenWarum ist die Angabe der Geschäftsadresse erforderlich?
Angabe Ihrer Geschäftsadresse Die Angabe Ihrer Geschäftsadresse ist eine gesetzliche Vorschrift für den Fernabsatz und auch eine Voraussetzung für die Teilnahme an WebwinkelKeur. Die Angabe einer Postfachadresse ist nicht ausreichend. Erforderlich ist die Angabe der Adresse, die bei der Handelskammer bekannt ist. Geben Sie die Adresse an einer leicht auffindbaren Stelle an, zum Beispiel auf einer "Kontakt"- oder "Über uns"-Seite. Die Nennung Ihrer Adresse nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf einer anderen "schwer auffindbaren" Seite ist nicht ausreichend. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in Artikel 46c, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches: "Rechtzeitig vor dem Abschluss des Fernabsatzgeschäfts sind der anderen Partei mit allen für die Fernkommunikationstechnik geeigneten Mitteln und in klarer und verständlicher Form folgende Informationen mitzuteilen, deren kommerzieller Zweck eindeutig erkennbar sein muss:a. die Identität und, wenn der Fernabsatzkauf die Vorauszahlung des Preises oder eines Teils davon erfordert, die Anschrift des Verkäufers; Angst vor einem Besuch an der Haustür? Kein Grund zur Sorge. Lesen Sie in unserem Blog, wie Sie dies vermeiden können.
Mehr lesenWelche (Kontakt-)Informationen sollte ich auf meiner Website angeben?
Obligatorische Kontaktinformationen Es ist wichtig, dass die Verbraucher wissen, mit wem sie Geschäfte machen. Daher sollten die folgenden Informationen auf Ihrer Website aufgeführt werden: - Name des Unternehmens. - Telefonnummer - lesen Sie mehr darüber in unserem Blog. - E-Mail-Adresse - ein Kontaktformular allein reicht nicht aus. Lesen Sie in unserem Blog, wie Sie Ihre E-Mail-Adresse vor Spam schützen können. - Geschäftsadresse (nicht nur ein Postfach) - die Angabe einer Geschäftsadresse ist gesetzlich vorgeschrieben, lesen Sie hier, wie Sie vermeiden, dass Kunden vor der Tür stehen. - Nummer der Handelskammer. - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Sowohl die Telefonnummer als auch die Adresse des Online-Shops müssen deutlich angegeben werden. Es reicht also nicht aus, die Telefonnummer und die Adresse versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzugeben. Auch eine Postfachnummer ist nicht ausreichend. Die E-Mail-Adresse muss sichtbar sein, nur ein Kontaktformular reicht dafür nicht aus. Auch Daten wie die Nummer der Handelskammer und die Mehrwertsteuernummer müssen angegeben werden. Die Kontaktseite ist der ideale Ort dafür.
Mehr lesenWas sind die häufigsten Gründe für eine Ablehnung?
Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind: - Fehlender Hinweis auf eine Telefonnummer. - Fehlender Hinweis auf das Rückgaberecht (auch außerhalb der AGB!). - Keine Angabe von Adresse, E-Mail-Adresse, Handelskammer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. - Fehlen einer Nachzahlungsoption. - Kein Hinweis auf die Zahlungsverpflichtung. - Wenn Sie unter die Kategorie Risiko-Webshops fallen, benötigen wir zusätzliche Informationen von Ihnen. Diese verlangen wir bei einer ersten Ablehnung. Sie finden diese Informationen in den Bemerkungen, falls dies auf Sie zutrifft. - Wir vermissen Login-Informationen für Ihre Testumgebung, wenn die Website noch nicht live ist. Sie können diese per E-Mail an info@webwinkelkeur.nl übermitteln oder bei der Registrierung in das Kommentarfeld eintragen. - Ihr Webshop fällt unter die KOR-Regelung und Sie haben keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Ihrer Website, daher wird dieser Punkt abgelehnt. Bitte informieren Sie uns darüber, nachdem Sie Ihren Webshop registriert haben. Dies kann per E-Mail geschehen oder Sie können es in das Kommentarfeld eintragen. - Sie haben bei der Registrierung das falsche Paket gewählt. Es kann sein, dass Sie einen mehrsprachigen Webshop haben, aber ein Einstiegspaket gewählt haben. Sie müssen zuerst Ihr Paket aktualisieren. Die vollständige Liste der Anforderungen finden Sie hier!
Mehr lesenWie lange dauert eine Inspektion?
Grundsätzlich wird jeder Webshop innerhalb von 2 Arbeitstagen von uns geprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. In besonderen Fällen kann es vorkommen, dass die Prüfung nicht innerhalb dieser 2 Arbeitstage erfolgt. Wenn Ihre Prüfung länger dauert, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Es kann vorkommen, dass die E-Mail mit dem Prüfergebnis Sie nicht erreicht hat oder dass es einen anderen Grund für die Verzögerung gibt.
Mehr lesenWie kann ich eine Wiederholungsprüfung beantragen?
Sie können eine erneute Inspektion beantragen, indem Sie sich mit Ihrem persönlichen Login bei WebwinkelKeur anmelden. Wenn Ihr Geschäft noch nicht genehmigt wurde, sehen Sie die Schaltfläche, um eine neue Inspektion zu beantragen. Wenn Ihr Geschäft bereits genehmigt wurde, können Sie ebenfalls eine erneute Inspektion beantragen. Dazu klicken Sie im Dashboard auf Profil. Klicken Sie dann auf Hallmark. Auf dieser Seite finden Sie die Schaltfläche "Zertifizierung erneuern". Haben Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Inspektion erhalten? Wenn ja, enthält diese auch einen direkten Link zur Beantragung einer erneuten Inspektion.
Mehr lesenMein Online-Shop wurde abgelehnt, was nun?
Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie von uns per E-Mail einen ausführlichen Bewertungsbericht mit den gefundenen Verbesserungspunkten. Die Tatsache, dass Ihr Geschäft abgelehnt wurde, bedeutet nicht, dass Sie nicht Mitglied werden können. Wir geben Ihnen Zeit, die Verbesserungen umzusetzen. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wenn Sie die Verbesserungen an Ihrem Webshop umgesetzt haben, können Sie einfach eine erneute Prüfung beantragen. Ihr Shop wird dann von uns erneut geprüft und Sie erhalten das Ergebnis per E-Mail. Wenn wir innerhalb von zwei Wochen keine erneute Inspektion erhalten haben, erhalten Sie eine E-Mail, in der Ihnen zwei Möglichkeiten angeboten werden. Denken Sie daran, dass sich die Anforderungen und der Verhaltenskodex von WebwinkelKeur direkt aus dem Gesetz ergeben. Wenn Sie die Richtlinien von WebwinkelKeur nicht erfüllen, entsprechen Sie leider nicht dem Gesetz. Lesen Sie zuerst die Anforderungen und den Verhaltenskodex? Wir haben sie für Sie aufgelistet.
Mehr lesenWie reagiere ich auf eine Kundenerfahrung?
Als Händler ist es einfach, selbst auf ein Kundenerlebnis zu reagieren. Dies kann öffentlich geschehen, wobei Ihre Antwort direkt unter dem Kundenerlebnis erscheint. Sie können dies auch privat tun. Der Kunde erhält dann über unser System eine E-Mail in Ihrem Namen mit Ihrer persönlichen Antwort. Öffentliche Kommentare sind nützlich, um Ihre Sicht der Dinge mit dem Rest der Welt zu teilen. Eine private Reaktion dient dazu, mit einem negativen Kunden eine Lösung zu finden oder einem positiven Kunden für die Mitteilung seiner Erfahrung zu danken. Reagieren auf eine Kundenerfahrung 1. Loggen Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten in das Dashboard von WebwinkelKeur ein. Haben Sie Ihr Passwort vergessen? Dann können Sie Ihr Passwort leicht wiederherstellen, indem Sie auf 'Passwort vergessen' klicken. 2. Wenn Sie eingeloggt sind, gehen Sie auf die Registerkarte 'Bewertungen'. 3. Geben Sie Ihren Kommentar unter einem Kundenerlebnis ein. Bei der ersten Option können Sie dies mit einer Benachrichtigung an den Kunden tun, bei der zweiten Option wählen Sie, dass keine Benachrichtigung an den Kunden gesendet wird. 4. Wenn Sie keinen öffentlichen, sondern einen privaten Kommentar an den Kunden senden möchten, wählen Sie unter "Typ" die Option "Privat". 5. Klicken Sie auf "Speichern", um das Erlebnis zu veröffentlichen. Auf diese Weise können Sie leicht selbst auf ein Kundenerlebnis reagieren. Wir empfehlen, dass Sie dies regelmäßig tun.
Mehr lesenEine ungerechtfertigte negative Erfahrung.... Was nun?
Bitte kontaktieren Sie den Kunden, um das Problem zu beheben. Sind Sie der Meinung, dass die Bewertung gegen unsere Nutzungsbedingungen verstößt? Dann beantragen Sie eine Moderation. Während der Bearbeitung des Moderationsantrags wird die Bewertung unter Quarantäne gestellt. Um die Qualität der Erlebnisse zu gewährleisten, entfernt WebwinkelKeur Nutzererlebnisse nur in Ausnahmefällen. Dazu muss das Erlebnis nachweislich ungerechtfertigt sein oder der Kunde muss es selbst entfernen wollen. Es ist nicht erlaubt, die Entfernung des Erlebnisses zu verlangen. Die Beseitigung muss völlig freiwillig erfolgen. Wenn Sie möchten, dass ein Erlebnis entfernt wird, bitten wir Sie, zunächst mit dem Kunden Rücksprache zu halten. Sie können den Einsender des Kommentars über das Dashboard kontaktieren. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, das Erlebnis zu entfernen. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Erlebnis völlig ungerechtfertigt ist und Sie keine Einigung mit dem Kunden erzielen können, bitten wir Sie, einen Moderationsantrag zu stellen. Es ist wichtig, dass Sie angeben, warum die Erfahrung ungerechtfertigt ist und ob Sie es beweisen können. Wir werden dann die Person, die den Kommentar gepostet hat, fragen, ob ihre Erfahrung zuverlässig ist. Nur wenn eine Reaktion nachweislich falsch ist (z. B. von einem Konkurrenten gepostet), können wir sie entfernen. Wir prüfen die Echtheit, indem wir z. B. eine Bestellnummer des Kunden vorlegen. In Fällen, in denen die Erfahrung echt ist und nicht nachweislich falsche Fakten enthält, empfehlen wir Ihnen, auf die Erfahrung über Ihr persönliches Log-in im Dashboard zu antworten. Ihre Seite der Geschichte wird dann deutlich unter der Erfahrung des Kunden angezeigt. Siehe auch die genaue Vorgehensweise bei strittigen Erfahrungen.
Mehr lesenLuondo Widget Installationsanleitung
WebwinkelKeur Widget Luondo installieren Für Luondo empfehlen wir, neben der Aktivierung des Luondo-Links zusätzliches Material wie unser Kundenrezensions-Widget zu platzieren. Um Ihr Bewertungs-Widget auf Ihrem Luondo-Webshop zu platzieren, folgen Sie diesen Schritten: 1. Generieren Sie den Widget-Code über den Widget-Generierungs-Assistenten (Login unter dashboard.webwinkelkeur.nl > Installation > Übersicht > Standard-Elemente > Widget). Mehr Informationen. 2. Melden Sie sich in Ihrem Luondo-Webshop an. 3. Klicken Sie auf 'Inhalt' und dann im Menü auf der linken Seite auf 'Spalten'. 4. Klicken Sie auf das Layout, das Sie ändern möchten (normalerweise 'Standard'). 5. Klicken Sie auf "Hinzufügen" neben der Überschrift "Module". 6. Geben Sie unter Titel 'WebwinkelKeur' ein und klicken Sie auf die Schaltfläche 'Code'. 7. Fügen Sie den generierten Code aus Schritt 1 in das Textfeld ein und klicken Sie auf "Hinzufügen". 8. Ziehen Sie das Element "WebwinkelKeur" aus den Modulen in die Spalte, in der Sie es anzeigen möchten. 9. Klicken Sie auf "Speichern", um die Änderungen zu speichern. 10. Rufen Sie Ihren Shop auf und das WebwinkelKeur-Widget erscheint!
Mehr lesenInstallationsanleitung Shoppage Rich Snippets
Installationsmodul Shoppage Rich Snippets Rich-Snippet-Sterne sind die Sterne in den organischen Suchergebnissen von Google (d.h. nicht die Sterne in Google Ads (früher Adwords)). Die Rich-Snippet-Sterne sind in erster Linie dazu gedacht, z.B. Produktbewertungen in den Suchergebnissen anzuzeigen, um die Suchergebnisse mit weiteren Informationen anzureichern. Sie können aber auch genutzt werden, um die Startseite Ihres Webshops in den Suchergebnissen mit Sternen zu versehen. Dies geschieht jedoch auf eigene Gefahr, da sich die Richtlinien von Google bezüglich der Verwendung von Rich-Snippets in Zukunft ändern können. Die Nutzung von Rich-Snippets durch Shoppagina ist einfach zu gestalten. Zunächst einmal muss der Shoppaginalinkaktiviert werden. Nach der Aktivierung des Links kann der Rich-Snippet-Code ganz einfach mit den folgenden Schritten platziert werden:Schritt 1:Loggen Sie sich in Ihren Shoppagina-Webshop ein. Klicken Sie auf 'Webshop bearbeiten'.Schritt 2:Gehen Sie nun oben (linkes Menü) auf 'Seiten verwalten' und wählen Sie 'Seitenübersicht'.Schritt 3:Klicken Sie auf 'Webshop bearbeiten' auf der Seite.Schritt 4:Bestimmen Sie die Stelle, an der Sie das Rich Snippet platzieren möchten, zum Beispiel die 'Seitenfußzeile'.Schritt 5:Wählen Sie unter 'Externer Link' die Option 'WebwinkelKeur Rich Snippet'. [caption id="attachment_2227" align="alignnone" width="547"] WebwinkelKeur Rich Snippets[/caption]Schritt 6:Wählen Sie 'Übernehmen' und dann 'Speichern', um die Änderungen zu speichern.Schritt 7:Rufen Sie nun Ihren Online-Shop auf und Sie werden sehen, dass das Rich Snippet an der ausgewählten Stelle erscheint. Google entscheidet dann, ob die Sterne in den Suchergebnissen angezeigt werden. Dies dauert mindestens ein paar Tage, da Google Ihren Online-Shop erst indizieren muss.
Mehr lesen