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Haben Sie eine Genehmigung für den Versand von Newslettern?

Geschrieben von Kim
 

Sie kennen es wahrscheinlich: unter dem Kontaktformular auf Ihrer Website oder am Ende des Bestellvorgangs: ein Häkchen bei "Newsletter abonnieren". Praktisch, nicht wahr, so ein Kästchen mit "Bleiben Sie über Aktionen und Neuigkeiten informiert"? Und besonders praktisch, wenn dieses Kästchen bereits im Voraus angekreuzt wurde.

Leider. Dieses Kästchen sollte also nicht standardmäßig aktiviert sein. Und warum nicht? Weil Sie dann die Vorschriften des AVG (Datenschutzgesetz) und des Telekommunikationsgesetzes (Spam-Gesetz) nicht einhalten. Und das kann Sie teuer zu stehen kommen.

Zurück zu den Grundlagen: das AVG und die Einwilligung

Wenn Sie Newsletter verschicken, verarbeiten Sie personenbezogene Daten: in der Regel einen Namen und eine E-Mail-Adresse. Das ist nicht einfach so erlaubt. Nach dem AVG brauchen Sie dafür eine "Grundlage". Das ist ein rechtlich gültiger Grund für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Die Grundlage, die Sie für den Versand von Newslettern verwenden, ist fast immer die "Einwilligung", aber diese Einwilligung ist nur gültig, wenn sie einige Bedingungen erfüllt:

  1. Die Einwilligung muss freiwillig gegeben worden sein.
  2. Die Einwilligung muss unmissverständlich erteilt worden sein.

Ein angekreuztes Kästchen erfüllt keine dieser Bedingungen. Denn: Der Kunde wird nicht selbst aktiv. Mit einem angekreuzten Kästchen bewegen Sie den Kunden (oft unbewusst oder ungewollt) dazu, seine Einwilligung zu geben. Nur wenn der Kunde selbst das Häkchen setzt, liegt eine gültige Einwilligung vor.

Das Telekommunikationsgesetz:

Nicht nur das AVG verlangt eine Einwilligung, bevor Sie einen Newsletter versenden dürfen. Auch das (weniger bekannte) Telekommunikationsgesetz enthält Regeln für den Versand von kommerziellen E-Mails (wie einem Newsletter). Dieses Gesetz sagt es viel deutlicher: Sie dürfen keine unaufgeforderten elektronischen Mitteilungen zu kommerziellen Zwecken ohne die vorherige Zustimmung des Empfängers versenden. Selbst für die in der Telekommunikation enthaltene Einwilligung reicht ein vorher angekreuztes Kästchen nicht aus.

Gut zu wissen ist, dass das Telekommunikationsgesetz eine Ausnahme für Newsletter enthält: Wenn jemand ein Kunde von Ihnen ist, dürfen Sie unter bestimmten Bedingungen E-Mails über Produkte oder Dienstleistungen versenden, die den Produkten oder Dienstleistungen ähnlich sind, die Sie diesem Kunden angeboten haben. Aber Vorsicht: Das AVG gilt auch in diesen Fällen.

Was ist also erlaubt?

Ganz einfach: Lassen Sie das Kästchen frei. Lassen Sie den Kunden entscheiden, ob er Ihren Newsletter abonnieren möchte. Und stellen Sie sicher, dass das Kästchen nur dann aktiv ist, wenn der Kunde es anklickt. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie in der Lage sein müssen zu beweisen, dass die Erlaubnis erteilt wurde (und dass das Kästchen angekreuzt wurde). In der Praxis bedeutet das: Halten Sie fest, wann jemand das Kästchen angekreuzt hat, den entsprechenden Text und den Kontext, in dem dies geschah. Besonders bei Online-Formularen ist dies leicht zu bewerkstelligen.

Kurz gesagt: Wenn Sie jemandem einen Newsletter schicken, muss diese Person zuvor eindeutig und aktiv zugestimmt haben. Wenn Sie ein Kontrollkästchen verwenden, muss der Empfänger das Kästchen selbst aktiv angekreuzt haben, und Sie müssen später beweisen können, dass der Kunde seine Zustimmung gegeben hat.

Noch mehr Regeln:

Es gibt eine Menge Regeln für E-Commerce-Unternehmer. Wir können in diesem kurzen Blog nicht auf alle eingehen, möchten Sie aber auf zwei wichtige Punkte im Zusammenhang mit dem Versand von digitalen Newslettern (und der Einwilligung dazu) aufmerksam machen:

  1. In der Zustimmungsbox müssen Sie in verständlicher Sprache erklären, wofür die Zustimmung gilt. Ein Beispiel:

"Ich bin damit einverstanden, dass mein Name und meine E-Mail-Adresse für den Versand von Newslettern mit Informationen über unsere Angebote und Produkte verwendet werden."

Vermeiden Sie vage Texte wie"Bleiben Sie informiert" oder"Melden Sie sich für Updates an". Der Kunde muss verstehen, was Sie mit den Daten machen - und warum.

  1. In digitalen Newslettern sollten Sie die Identität und die Kontaktinformationen des Absenders klar angeben. Lassen Sie die Leute wissen, wer Sie sind, und bieten Sie eine klare Abmeldemöglichkeit an. Es sollte für den Empfänger nicht viel Aufwand bedeuten, das Abonnement zu kündigen. Es kommt häufig vor, dass ein Empfänger erst eine Umfrage ausfüllen muss, bevor er sich abmelden kann. Das sollte nicht erlaubt sein.

Zusammengefasst: 4 Dinge, die Sie sofort tun können

  • Stellen Sie sicher, dass das Zustimmungsfeld nicht von vornherein angekreuzt wird.
  • Fügen Sie dem Kästchen einen klaren und konkreten Text hinzu.
  • Bewahren Sie den Nachweis der Einwilligung auf - mit Datum, Inhalt und Kontext.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Newsletter Informationen über die Identität und Kontaktdaten Ihres Webshops sowie einen einfachen Abmeldelink enthält.

Haben Sie Fragen zu den rechtlichen Aspekten Ihres Newsletters?

Wollen Sie sicher sein, dass Ihr Webshop nach dem AVG und dem Telekommunikationsgesetz funktioniert? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie können sich auch an unseren juristischen Partner wenden: Tieman | Creative legal & more. Tieman ist auf die rechtliche Seite des E-Commerce spezialisiert und macht rechtliche Fragen verständlich, auch wenn es sich um kleine Häkchen handelt.

Dieser Artikel wurde geschrieben von Arjon Tieman (Legal Marketer und Rechtsanwalt)