Die Angabe Ihrer Handelskammernummer (KVK-Nummer) ist eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der WebwinkelKeur. Platzieren Sie diese KVK-Nummer an einer leicht auffindbaren Stelle, z. B. in der Fußzeile, auf einer Kontakt- oder "Über uns"-Seite. Ohne eine KVK-Nummer können Sie sich nicht für die WebwinkelKeur qualifizieren. Haben Sie ein ausländisches Unternehmen? Dann geben Sie die ausländische Entsprechung der KVK-Nummer an. Für Belgien ist dies zum Beispiel die Unternehmensnummer.
- Anforderungen an die Mitgliedschaft
- Webshop
- Nennung der Nummer der Handelskammer