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Warum ist die Angabe der Geschäftsadresse erforderlich?

Geschrieben von Anna Antwoord

Angabe Ihrer Geschäftsadresse


Die Angabe Ihrer Geschäftsadresse ist eine gesetzliche Vorschrift für den Fernabsatz und auch eine Voraussetzung für die Teilnahme an WebwinkelKeur. Die Angabe einer Postfachadresse ist nicht ausreichend. Erforderlich ist die Angabe der Adresse, die bei der Handelskammer bekannt ist. Geben Sie die Adresse an einer leicht auffindbaren Stelle an, zum Beispiel auf einer "Kontakt"- oder "Über uns"-Seite. Die Nennung Ihrer Adresse nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf einer anderen "schwer auffindbaren" Seite ist nicht ausreichend. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich in Artikel 46c, Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches:


"Rechtzeitig vor dem Abschluss des Fernabsatzgeschäfts sind der anderen Partei mit allen für die Fernkommunikationstechnik geeigneten Mitteln und in klarer und verständlicher Form folgende Informationen mitzuteilen, deren kommerzieller Zweck eindeutig erkennbar sein muss:
a. die Identität und, wenn der Fernabsatzkauf die Vorauszahlung des Preises oder eines Teils davon erfordert, die Anschrift des Verkäufers;

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