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Welche Regeln gelten für B2B-Onlineshops?

Geschrieben von Marcel Landeweerd
 

Eine Frage, die immer häufiger gestellt wird, ist, ob ein Gütesiegel auch für B2B-Websites (Business-to-Business) gedacht ist. Die Antwort lautet: Ja. Immer mehr Unternehmen orientieren sich auch über das Internet und kaufen über das Internet bei anderen Unternehmen ein, mit denen sie noch keine Geschäfte gemacht haben. Vertrauen spielt dabei eine große Rolle. Für B2B-Webshops gelten jedoch andere Regeln als für B2C-Webshops (Business-to-Consumer). In diesem Blog listen wir die wichtigsten Regeln auf.

Preise ohne Mehrwertsteuer?

Viele B2B-Webshops geben ihre Preise ohne Mehrwertsteuer an. Im Prinzip ist dies erlaubt, aber nur, wenn eine Bestellung für Verbraucher unmöglich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie während des Bestellvorgangs ein Pflichtfeld "Firmenname", "Handelskammernummer" oder "Umsatzsteuernummer" haben. Dieses Feld sollte dann obligatorisch und nicht fakultativ sein. Wenn es möglich ist, dass Verbraucher bestellen, müssen Sie auch die Preise einschließlich Mehrwertsteuer angeben. Auch wenn Sie nur sporadisch an Verbraucher verkaufen.

Recht auf Widerruf?

Im Prinzip muss das Widerrufsrecht nicht für Unternehmen gelten, denn das Widerrufsrecht ist Teil des Verbraucherrechts. Als Vertrauenssiegel verlangen wir jedoch, dass Sie dies auf der Website deutlich machen, also angeben, ob und unter welchen Bedingungen eine Rückgabe möglich ist. Verwenden Sie (standardmäßige) allgemeine Geschäftsbedingungen? Vergewissern Sie sich, dass darin das Widerrufsrecht nicht erwähnt wird. Wenn Sie sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmen verkaufen, können Sie in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen Ausnahmen vorsehen.

Verkaufen Sie an Verbraucher und Unternehmen? Sorgen Sie für Klarheit!

Verkaufen Sie sowohl an Unternehmen als auch an Verbraucher? Stellen Sie klar, wann eine Bestellung als B2B-Bestellung und wann als B2C-Bestellung gilt. Dies verhindert Diskussionen, bei denen Unternehmen als Verbraucher bestellen, um die Vorteile des Verbraucherrechts zu nutzen. Fügen Sie dazu zum Beispiel ein Feld in den Bestellvorgang ein, in dem der Nutzer angibt, ob es sich um eine geschäftliche oder persönliche Bestellung handelt. Optional können Sie dieses Feld auch auf der Rechnung anzeigen, um es Unternehmen nicht so leicht zu machen, als Verbraucher zu bestellen und die Kosten und die Mehrwertsteuer abzuziehen.

Wie behandeln Sie B2B-Bestellungen?

In Gesprächen zwischen Webshops sehen wir oft 2 Lager. Die einen behandeln B2B-Bestellungen wie eine normale Bestellung und bieten lediglich die Möglichkeit der Rücksendung an, die anderen wenden andere Regeln für Unternehmen an. Hier kommt es oft darauf an, welche Produkte verkauft werden und ob sie für den Wiederverkauf oder den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Bitte lassen Sie uns wissen, wie Sie das handhaben.