Zum Hauptinhalt springen
  • Vertrauen und Umsatz steigern
  • Bezahlbarer Preis
  • Automatisch Bewertungen sammeln

Neue EU-Vorschriften: Erleichterung der Kündigung mit Widerrufs- und Stopp-Button

Geschrieben von Marc
 

Als Webshop-Betreiber oder Dienstleister müssen Sie bald neue EU-Vorschriften einhalten, die es den Verbrauchern leichter machen, ihre Einkäufe und Dienstleistungen zu widerrufen. Das bedeutet, dass Ihre Website oder Plattform eine klare Stornierungsmöglichkeit mit einer Stornierungstaste für Produkte und einer Stopptaste für Dienstleistungen bieten muss.

Was genau wird sich ändern?

Am 28. November 2023 wurde eine neue EU-Richtlinie veröffentlicht, nach der Verbraucher ihren Kauf oder ihre Dienstleistung innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen problemlos widerrufen können müssen.

  • Widerrufstaste → Für physische und digitale Produkte.
  • Stopp-Button → Für Dienstleistungen, wie Online-Kurse, Coaching-Programme oder Buchungen.

So müssen Kunden keine komplizierten Formulare mehr ausfüllen oder den Kundenservice kontaktieren. Stattdessen sollte es eine einfache, gut sichtbare Schaltfläche geben, mit der sie ihren Kauf oder ihre Dienstleistung sofort abbrechen können.

Wann tritt dies in Kraft?

  • Am 18. Dezember 2023: Die Richtlinie tritt offiziell in Kraft.
  • 19. Dezember 2025: Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Regeln in ihre nationale Gesetzgebung übernehmen.
  • 20. Juni 2026: Webshops und Dienstanbieter müssen die Schaltflächen implementiert haben.

Was bedeutet das für Ihren Webshop oder Ihre Dienstleistungen?

Sie müssen eine Stornierung anbieten, die auf Ihrer Website gut sichtbar und leicht zu finden ist, damit die Kunden mühelos auf diese Option zugreifen können. Außerdem muss die Funktion während der gesamten 14-tägigen Widerrufsfrist zur Verfügung stehen, damit die Verbraucher genügend Zeit haben, ihre Entscheidung zu überdenken. Schließlich sollte die Stornierung schnell und einfach sein, ohne versteckte Schritte oder umständliche Prozesse, die es schwierig machen, einen Kauf oder eine Dienstleistung zu widerrufen.

Ein praktisches Beispiel

Nehmen wir an, Sie verkaufen online einen einmaligen Zugang zu einem Online-Webinar. Nach den neuen Vorschriften muss es eine Stopp-Schaltfläche geben, mit der Kunden ihre Bestellung stornieren können, wenn sie diese innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist doch nicht nutzen wollen.

Ein anderes Beispiel: Sie haben einen Webshop, der elektronische Geräte verkauft. Wenn ein Kunde z. B. ein Paar Kopfhörer kauft und innerhalb der Widerrufsfrist beschließt, dass er sie doch nicht haben möchte, sollte es eine Schaltfläche geben, mit der er die Bestellung problemlos und ohne Eingreifen des Kundendienstes stornieren kann.

Diese neue Anforderung mag zwar als zusätzliche Arbeit erscheinen, kann aber tatsächlich das Vertrauen der Kunden stärken. Eine klare und einfache Stornierungsmethode macht Ihren Online-Shop oder Ihre Dienstleistung vertrauenswürdiger und gibt den Verbrauchern ein sicheres Gefühl bei ihrem Kauf.

Was können Sie jetzt tun?

Es ist sinnvoll, schon jetzt darüber nachzudenken, wie Sie die Stornierung am besten in Ihre Website integrieren können. Informieren Sie Ihre Kunden klar und deutlich und testen Sie die Funktionen regelmäßig, um sicherzustellen, dass alles reibungslos funktioniert.

Wollen Sie mehr wissen? Dann schauen Sie sich die offiziellen Dokumente auf der EUR-Lex-Website an.