- Startseite
- Blog
- Rechtliches
- Erfüllen Sie mit Ihrem Online-Shop bereits alle Informationspflichten?
Erfüllen Sie mit Ihrem Online-Shop bereits alle Informationspflichten?
Stellen Sie sicher, dass Ihre Informationspflicht in Ordnung ist, und vermeiden Sie Ärger und Geldbußen
Als Händler geht es Ihnen in erster Linie um den Umsatz und zufriedene Kunden. Aber vergessen Sie nicht: Sie sind auch gesetzlich verpflichtet, Informationen zu liefern. Wenn Sie dieser nicht nachkommen, kann das zu lästigen Diskussionen, Rückerstattungen oder sogar Bußgeldern führen.
Praktische Beispiele:
-Ein Bestellbutton, aus dem nicht hervorgeht, dass eine Zahlung erforderlich ist.
-Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Sie dem Kunden nicht aktiv zukommen lassen.
Die gute Nachricht: Mit ein paar einfachen Kontrollen können Sie solche Probleme vermeiden.
Was bedeutet diese Informationspflicht?
Der Oberste Gerichtshof entschied im Jahr 2021 , dass die Richter die Einhaltung der Vorschriften für Webshops selbst überprüfen müssen. Wenn Sie das nicht tun, kann der Richter Sanktionen verhängen.
Kurz gesagt: Wenn Sie an Verbraucher verkaufen, müssen Sie bestimmte Informationen bereitstellen. Denken Sie an den Preis, die Lieferfrist, die Identität Ihres Unternehmens und die Rückgabebedingungen. Fehlen diese Informationen, kann der Verbraucher den Vertrag für ungültig erklären lassen.
Sanktionen ab 2025
Seit Anfang 2025 ist das Sanktionsmodell verschärft worden. Die Gerichte achten auf zwei Dinge:
Wie viele Informationspflichten Sie vermissen und ob Ihr Bestellbutton eindeutig ist.
-Fehlen Sie 1 bis 3 wesentliche Informationspflichten, aber Ihr Bestellknopf ist korrekt? Dann kann der Richter die Hauptsumme um 20 % kürzen.
-Ist Ihr Bestellbutton falsch, aber es fehlt sonst nichts? Dann folgt in der Regel ein Abschlag von 33,3 %.
-Kombinieren Sie einen fehlerhaften Bestellknopf mit 1 oder 2 fehlenden Pflichten? Dann kann der Rabatt bis zu 40% betragen.
-Fehlen 4 oder mehr Pflichten, obwohl der Bestellknopf gut ist, kann das Gericht ebenfalls einen Abschlag von 40% verhängen.
-Bei 3 oder mehr fehlenden Pflichten und einem fehlerhaften Bestellbutton kann die Strafe sogar bis zu 60% betragen.
Und Achtung: Wenn die Zahlungsverpflichtung auf dem Bestellbutton ganz fehlt, kann das Gericht den gesamten Vertrag für nichtig erklären.
Praktische Beispiele
-Bol.com (2024): die Schaltfläche "Bestellung abschließen" war nicht deutlich genug. Folge: Vertrag zerstört, Produkt zurückgeschickt.
-DigiDispuut: mehrere Urteile, in denen Webshops abgemahnt wurden. Zum Beispiel, weil Konditionen nicht auf einem dauerhaften Datenträger verschickt wurden, Rücksendekosten nicht klar angegeben waren oder der Bestellvorgang verwirrend war.
Aktuelle Beispiele finden Sie hier: DigiDispuut - Urteile
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Aktiver Versand
Viele Webshops machen immer noch den gleichen Fehler: Sie stellen die AGB nur auf die Website oder lassen sie an der Kasse ankreuzen. Das ist nicht genug.
Das Gesetz verlangt, dass Sie die Bedingungen persönlich und auf einem dauerhaften Datenträger versenden. Zum Beispiel als PDF in der E-Mail mit der Auftragsbestätigung. Auf diese Weise kann der Inhalt nicht nachträglich geändert werden.
Checkliste für Ihren Webshop
-Weisen Sie auf Ihrer Bestellschaltfläche deutlich darauf hin, dass eine Zahlung erforderlich ist.
-Geben Sie alle wesentlichen Informationen an (Preis, Merkmale, Lieferzeit, Identität, Rücksendekosten).
-Fügen Sie der Auftragsbestätigung immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei.
-Überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Webshop noch den neuesten Vorschriften entspricht.
Schlussfolgerung
Es kostet Sie wenig Mühe, Ihre Informationsanforderungen in Ordnung zu bringen, aber es kann Ihnen viel Ärger ersparen. Eine übersichtliche Bestellschaltfläche, korrekte Bedingungen und vollständige Informationen helfen Ihnen nicht nur, Strafen zu vermeiden, sondern erhöhen auch Ihre Zuverlässigkeit gegenüber den Kunden.