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GDPR PART II - Kostenloses Live-Webinar zur Vorbereitung auf die Gesetzgebung
Wahrscheinlich haben Sie es schon gehört: Am 25. Mai 2018 müssen Sie die neue europäische Datenschutzverordnung , auf Niederländisch " A lgemene V erordening G egevensbescherming " genannt, einhalten. Mit dieser Blogserie versuchen wir, Ihnen die notwendigen Tipps zu geben, um sicherzustellen, dass Ihr Online-Shop auch nach dem 25. Mai 2018 konform ist!
Haben Sie schon angefangen?
Wenn alles gut geht, haben Sie schon längst damit begonnen, Ihr Unternehmen und seine verschiedenen Informationsflüsse zu überprüfen. Als Inhaber des WebwinkelKeur-Gütezeichens verfügen Sie zumindest über eine Datenschutzerklärung, denn dies ist einer der Punkte, an denen Ihr Online-Shop überprüft wird. Aber haben Sie sich Ihre Datenschutzrichtlinie schon einmal angeschaut und sich gefragt, ob die von Ihnen getroffenen Vereinbarungen noch der heutigen Praxis entsprechen? Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung ist ein guter Zeitpunkt, um darüber nachzudenken. Denn selbst wenn sich in Ihrem Unternehmen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten nichts geändert hat, müssen Sie Ihre Datenschutzrichtlinie wahrscheinlich dennoch aktualisieren. Auf der Grundlage des neuen Datenschutzgesetzes haben die betroffenen Personen (Personen, deren Daten Sie verarbeiten) eine Reihe von "neuen" Rechten erhalten. Neben dem "Recht auf Vergessen" (Recht auf Löschung aller Daten), dem Recht auf Änderung der Daten und dem Recht auf Einsichtnahme, die Ihnen bereits bekannt sind, können Sie in Zukunft beispielsweise auch Anträge auf Übermittlung der Daten an einen anderen Verarbeiter erhalten. In Fällen, in denen Sie selbst als für die Verarbeitung Verantwortlicher auch ein Auftragsverarbeiter sind, kann ein Kunde Sie bitten, die von Ihnen erhobenen Daten an einen anderen Auftragsverarbeiter zu übermitteln. Es ist wichtig, dass Sie Ihren Kunden in der Datenschutzrichtlinie erklären, welche Rechte sie haben und wie sie diese ausüben können. Wir werden den Inhabern des WebwinkelKeur-Gütezeichens bis Ende des Jahres eine Muster-Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen. 
Wir helfen Ihnen bei Ihren Vorbereitungen!
Um Ihnen den Einstieg in die Umsetzung der GDPR zu erleichtern, haben wir speziell für Sie das GDPR-Dashboard erstellt. Hier können Sie unter der Rubrik "Informationen" anhand einer Reihe von Themen erfahren, was die DSGVO für Sie bedeutet. Da wir festgestellt haben, dass eine große Gruppe von Unternehmern Ende 2017 noch viele Fragen zur DSGVO hat, bieten wir Ihnen am 23. Januar 2018 zwischen 19.00 und 20.30 Uhr (am Vorabend der Webwinkelvakdagen in der Jaarbeurs Utrecht) ein kostenloses Live-Webinar an. Während dieses Webinars werden wir Sie in einer halben Stunde über die wichtigsten Punkte der neuen Datenschutzgesetzgebung informieren und uns eine Stunde Zeit nehmen, um Ihre Fragen zu beantworten.