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Europäische Verwaltung für kleine Unternehmen (EU-KOR): Was bedeutet das für Ihr Online-Geschäft?
Ab dem 1. Januar 2025 wird es eine neue Regelung für Kleinunternehmer in der Europäischen Union geben: den European Small Business Act (EU-KOR). Diese Regelung soll kleinen Unternehmen, die in anderen EU-Ländern tätig sind, durch eine Mehrwertsteuerbefreiung helfen.
Was ist der EU-KOR?
Die EU-KOR ist eine Regelung zur Befreiung von der Mehrwertsteuer für Kleinunternehmer, die in der EU tätig sind. Wie die niederländische Small Business Administration (KOR) bietet die EU-KOR folgende Steuervorteile:
- Keine Abgabe von Mehrwertsteuererklärungen in den teilnehmenden EU-Ländern.
- Keine Erhebung von Mehrwertsteuer bei Kunden in diesen Ländern.
Hinweis: Im Rahmen dieser Regelung sind Sie in den EU-Ländern, in denen Sie die Regelung anwenden, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Teilnahme am EU-KOR
Um an der EU-KOR teilnehmen zu können, muss Ihr Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Land der Niederlassung: Sie müssen in den Niederlanden ansässig sein.
- Maximaler Umsatz: Ihr EU-weiter Jahresumsatz darf 100.000 € nicht überschreiten.
- Nationale Umsatzgrenze: Ihr Umsatz darf die nationale Umsatzgrenze des EU-Landes, in dem Sie tätig sind, nicht überschreiten. Jedes EU-Land legt diese Grenze selbst fest.
- Einfuhrregelung: Sie können die Einfuhrregelung nicht in Anspruch nehmen.
Wie funktioniert sie?
Sie wählen selbst, in welchen EU-Ländern Sie die Befreiung anwenden. Das heißt, Sie können sich zum Beispiel für Belgien oder Deutschland entscheiden, je nachdem, wo Ihr Webshop betrieben wird. Für diese Länder stellen Sie Ihren Kunden keine Mehrwertsteuer in Rechnung und müssen keine Mehrwertsteuererklärung abgeben.
Vorteile der EU-KOR:
- Weniger Verwaltungsaufwand: Sie müssen in den ausgewählten Ländern keine Mehrwertsteuererklärungen einreichen.
- Kosteneinsparungen: Keine MwSt.-Zahlungen an ausländische Steuerbehörden.
Es gibt jedoch auch einige Nachteile, wie z. B.:
- Kein Recht auf Abzug der Mehrwertsteuer auf Geschäftsausgaben in den teilnehmenden Ländern.
- Obligatorische vierteljährliche Meldung Ihres EU-Umsatzes an die niederländischen Steuerbehörden.
Fazit
Die Europäische Regelung für Kleinunternehmen bietet eine Reihe von Vorteilen, aber es gibt auch Bereiche, die Anlass zur Sorge geben. Die Regelung trägt zur Verringerung des Verwaltungsaufwands bei und kann auch zu Kosteneinsparungen für grenzüberschreitend tätige Kleinunternehmer beitragen. Es ist jedoch wichtig, sorgfältig zu prüfen, welche Länder für Sie in Frage kommen, und die Umsatzschwellen im Auge zu behalten. Weitere Informationen über diese Regelung finden Sie auf der Website der Steuerbehörden.