Essen Sie schon Cookies? Das rechtliche Was und Wie von Cookies im Webshop.
Essen Sie schon Cookies? Das rechtliche Was und Wie von Cookies im Webshop.
Geschrieben von Jelmer van der Linden
Das Cookie-Gesetz ist nun schon seit einiger Zeit in Kraft. Dennoch gibt es immer noch viele Webshops, die den Verbraucher nicht über die Verwendung von Cookies informieren und ihn nicht um seine Zustimmung bitten. Wenn ein Händler eine Benachrichtigung platziert, ist es oft noch möglich, Produkte in den Warenkorb zu legen, obwohl der Verbraucher der Verwendung der dafür erforderlichen Cookies noch nicht zugestimmt hat. Es scheint also noch viel Unklarheit in Bezug auf die Rechtsvorschriften zu bestehen. Deshalb wird in diesem Blog "Essen Sie schon Cookies? Das rechtliche Was und Wie von Cookies im Webshop.
Wenn ein Cookie zur Verarbeitung personenbezogener Daten führt, gelten die strengen Datenschutzvorschriften, und seien wir mal ehrlich: (fast) jede Website verarbeitet heutzutage personenbezogene Daten. Dennoch sehen wir immer noch viele Webshops, die keine Benachrichtigung über Cookies oder die gesetzlich vorgeschriebene Einholung einer Genehmigung für die Platzierung von Cookies vorsehen. Wie sollte das rechtlich aussehen? Erstens dürfen Sie nur dann (Tracking-)Cookies im Webshop verwenden, wenn der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat. Haben Sie dafür noch keine ausdrückliche Erlaubnis des Verbrauchers erhalten? Dann ist die Verwendung von Cookies (noch) nicht gesetzlich erlaubt. Für den Händler bedeutet dies, dass ein Verbraucher keine Bestellung aufgeben kann (Produkt im Warenkorb), wenn dieser Verbraucher noch keine Zustimmung zur Verwendung von Cookies gegeben hat. Dies muss oft mehrfach geschehen, da wir neben unserem Desktop auch Laptops, Tablets und Smartphones massiv nutzen. Auf jedem Gerät muss die Genehmigung für die Verwendung der gleichen Cookies erneut erteilt werden.
Sind diese Cookie-Benachrichtigungen für die Verbraucher nicht furchtbar ärgerlich?
So mancher Verbraucher wird darauf mit einem klaren "Ja" antworten. Und auch in der Politik ist man sich darüber im Klaren, dass die Cookie-Gesetzgebung in der Praxis nicht sehr gut funktioniert. Deshalb hat die Europäische Kommission in Brüssel nun einen neuen Vorschlag erarbeitet. Der Vorschlag, den die EU-Kommission am 12. Januar 2017 veröffentlicht hat, sieht vor, dass die Cookie-Zulassung automatisch im Browser erfolgt. Wenn es nach der EU-Kommission geht, muss der Verbraucher nicht mehr jedes Cookie manuell akzeptieren, da er dies auch einmalig im Browser selbst einstellen kann. Die Kommission möchte jedoch, dass der Verbraucher gut über die Verwendung von Cookies informiert ist und somit Einblick in die Art der auf einer Website verwendeten Cookies hat. Der Vorschlag ist Teil eines größeren Plans zum Aufbau der europäischen Datenwirtschaft, des so genannten digitalen Binnenmarkts. Dieser Vorschlag scheint alle Probleme im Zusammenhang mit Cookie-Benachrichtigungen zu lösen; schließlich muss der Verbraucher nur einmal im Browser angeben, dass er alle Cookies akzeptiert. Aber die Gesetzgebung scheint über das Ziel hinauszuschießen, nämlich dass man durch die automatische Annahme aller Cookies keine Kontrolle mehr über seine Privatsphäre hat. Warum also nicht alle Cookies ablehnen? Nun ja.
Was denken Sie über Cookies und die Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten?
Es scheint noch ein weiter Weg zu sein, bis wir alle Probleme im Zusammenhang mit Cookies gelöst haben. Deshalb sind wir neugierig auf die Gedanken unserer Mitglieder (und anderer, die Cookies in der Praxis verwenden). Was sehen Sie als Lösung für die Verwendung von Cookies bei gleichzeitigem Schutz der personenbezogenen Daten der Verbraucher?