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Europäische Union schreibt Kennzeichnung von Online-Shops vor

Geschrieben von Jelmer van der Linden
 
UPDATE: Dies war ein Scherz zum 1. April. Die EU wird das Prüfzeichen noch nicht verbindlich vorschreiben. Nächsten Monat wird das Europäische Parlament wahrscheinlich eine neue Gesetzgebung verabschieden, die die Mitgliedschaft in einem Gütesiegel verpflichtend machen wird. Webshops, die sich noch nicht einem Gütesiegel angeschlossen haben, werden dazu verpflichtet sein. Die neue Gesetzgebung ist eine Reaktion auf die zahlreichen Missbräuche von Online-Shops. Die Europäische Kommission entscheidet sich für eine private Durchsetzung durch den Markt. Die Europäische Kommission ist der Ansicht, dass Vertrauenssiegel ihre Aufgaben gut erfüllen und sieht daher keine Notwendigkeit für eine öffentliche Durchsetzung durch die Regierung.
'Immer mehr Menschen kaufen und bestellen online, daher ist es wichtig, dass sie sicher sein können, dass der Online-Shop, in dem sie ihre Produkte kaufen, vertrauenswürdig ist. Deshalb wollen wir ab Juli 2018 die Mitgliedschaft in einem Webshop-Gütesiegel zur Pflicht machen. Dabei haben wir einige Gütesiegel identifiziert, die den von uns gesetzten Qualitätsstandards entsprechen. Die
Überprüfung durch die Europäische Union hat ergeben, dass die StiftungWebwinkelKeurdie geforderten Qualitätsstandards erfüllt. In diesem Blog erörtern wir, was dies in der Praxis für unsere derzeitigen und künftigen Mitglieder bedeutet.

Private Durchsetzung von Vorschriften

Obwohl die Europäische Union von einer öffentlichen Durchsetzung durch die Regierung absehen will, wird die private Durchsetzung durch bestehende Gütezeichen stärker in den Vordergrund rücken. Aus diesem Grund hat die Europäische Union strenge Bedingungen für jede Organisation entwickelt, die ein Gütesiegel vergibt. Auch die Stichting WebwinkelKeur hat ein ähnliches Screening durchlaufen. Dieses Screening hat gezeigt, dass das Gütesiegel die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, und Stichting WebwinkelKeur wird jährlich prüfen, ob ein Mitglied noch alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wenn ein Mitglied die Anforderungen nicht erfüllt, hat es bis zu fünf Arbeitstage Zeit, um sicherzustellen, dass es die Anforderungen erfüllt. Sollte dies nach diesen fünf Tagen nicht der Fall sein, folgt eine Abmahnung. Wird auf die Abmahnung nicht reagiert, wird die Mitgliedschaft des Shops widerrufen.

Registrierung beim Start des Webshops

Um sicherzustellen, dass die Webshops die Regeln kennen und von Anfang an einhalten, wurde beschlossen, bei der Anmeldung bei der Handelskammer ein Gütezeichen zu wählen. Dabei kann eines der bestehenden Gütezeichen gewählt werden. Damit ist die Verpflichtung für jeden angehenden Unternehmer sofort klar und es werden keine Webshops mehr im Umlauf sein, die sich nicht an die Rechtsvorschriften halten. [caption id="attachment_64124" align="aligncenter" width="750"]Het pakket aan maatregelen bestaat uit 3 compontentenDas Maßnahmenpaket besteht aus 3 Komponenten[/caption]

Weitere Regeln in Arbeit

Die neuen Regeln sind Teil einer neuen Politik, die aus 3 Komponenten besteht. Teil eins sind finanzielle Maßnahmen bzw. mehr Geldbußen für Online-Shops, die sich nicht an die Regeln halten. Der zweite Teil besteht darin, die Kennzeichnung von Online-Shops verbindlich zu machen. Der dritte Teil sind Pläne für eine Paketsteuer, bei der der Händler einen geringen Betrag pro Paket zahlen muss. Diese Regeln fallen alle unter die FOP-Politik (Fight Online Poluting), mit der die Europäische Union die Verschmutzung des Internets sowohl im wörtlichen als auch im übertragenen Sinne verringern will. Wir werden Sie natürlich über diese Entwicklungen auf dem Laufenden halten.