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Neue Regeln für Online-Shops ab Mai 2022

Geschrieben von Lana
 
Während der Pandemie haben wir angefangen, mehr online einzukaufen, und2021 waren es bereits 9 % mehr alsim Jahr zuvor. Nicht nur die niederländischen Webshops haben viel eingekauft, auch die ausländischen Webshops konnten ihren Umsatz steigern. Doch die Zunahme der Online-Einkäufe bedeutet leider auch eine Zunahme der unlauteren Handelspraktiken. Grund genug für die Europäische Union, den Gürtel mit strengeren Vorschriften enger zu schnallen. Aber was bedeutet das für Sie als Händler? Das können Sie in diesem Blog nachlesen!

Die Zahl der grenzüberschreitenden Einkäufe nimmt zu

Die Europäische Union hat Richtlinienzum Schutz der Verbraucher in Europa und zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmern auf dem europäischen Markt aufgestellt. Der Grund dafür ist, dass die Zahl der grenzüberschreitenden Käufe stark ansteigt. So haben ausländische Online-Shops im ersten Quartal 2021 über 63 % mehr an Niederländer verkauft als im Vorjahr. In anderen Ländern gelten nicht immer dieselben Regeln wie in den Niederlanden. Außerdem ist es für die Verbraucher nicht immer leicht zu erkennen, ob sie in einem ausländischen Webshop einkaufen. Webshops sind in der Regel so eingerichtet, dass verschiedene Sprachen angezeigt werden, was schnell zu Verwirrung führen kann. Als Reaktion auf die neuen europäischen Richtlinien hat das Wirtschafts- und Klimaministeriumein Gesetz für Webshops und Plattformenerlassen, dasam 28. Mai EU-weit gleichzeitig in Kraft treten wird. Aber welche Regeln sind für Sie als niederländischer Händler wichtig?

Das Verbot von gefälschten Bewertungen

In einem früheren Blog haben wirbereits angekündigt, dass gefälschte Bewertungen verboten werden sollen. Als Händler werden Sie verpflichtet sein, transparent darzustellen, woher Ihre Bewertungen stammen - und ob sie von "echten" Kunden abgegeben wurden. Aber das sind Sie als WebwinkelKeur-Mitglied natürlich schon 😉 . Es liegt in Ihrer Verantwortung zu prüfen, ob Ihre Bewertungen mit den neuen Regeln übereinstimmen. Dies tun Sie, indem Sie z.B. die Angabe einer Bestellnummer zur Pflicht machen. Versenden Sie automatische Bewertungen über WebwinkelKeur? Dann wird die Bestellnummer Ihres Kunden automatisch mit der Bewertung verknüpft - Problem gelöst. Sie machen das noch nicht? Dann wird es höchste Zeit! Sie müssen auch erwähnen, dass Sie alle Bewertungen anzeigen. Sowohl positive als auch negative.

Faire Von-Für-Preise

Wir treffen sie (leider) oft an: Webshops, dieVon-bis-Preiseverlangen, diezu gut erscheinen, um wahr zu sein - und es meistens auch sind. Nach den neuen Vorschriften ist es nicht mehr erlaubt, bei Rabatten einen beliebigen Preis anzugeben. Der "von"-Preis muss der niedrigste Preis sein, zu dem Sie das Produkt in den letzten 30 Tagen angeboten haben. Diese Regel soll sicherstellen, dass Sie als Verkäufer den Preis nicht für einen kurzen Zeitraum in die Höhe treiben können, um dann einen Rabatt auf diesen hohen Preis zu gewähren und den Preisvorteil groß erscheinen zu lassen. Verkaufen Sie zeitlich begrenzte Produkte? Dann machen Sie eine Ausnahme. Dies gilt auch für stufenweise Rabatte auf dasselbe Produkt.

Personalisiertes Angebot

Vielleicht zeigen Sie ein personalisiertes Angebot, das auf Faktoren wie den letzten Suchanfragen, der Kaufhistorie, dem Wohnort oder anderen Merkmalen Ihres (potenziellen) Kunden basiert. Wenn dies der Fall ist, wird es bald obligatorisch sein, darüber zu informieren. Sie können dies mit einem Pop-up oder einem Hinweis auf der Zahlungsseite tun.

Durchsetzung der neuen Vorschriften für Webshops

Die Verbraucher- und Marktaufsichtsbehörde (ACM) und die Finanzmarktaufsichtsbehörde (AFM) werden ab Mai 2022 prüfen, ob Sie als Händler dieseRegeln einhalten. Zusammengefasst sind das die folgenden Regeln:
  • Sie sind verpflichtet, transparent zu machen, woher Ihre Bewertungen stammen - und ob sie von "echten" Kunden abgegeben wurden;
  • Sie müssen faire Vorher-Nachher-Preise verwenden;
  • Sie müssen Ihre Kunden darüber informieren, wenn Sie ihnen ein personalisiertes Angebot unterbreiten.
Wenn Sie sich nicht an diese neuen Regeln halten, wird dies als unlautere Geschäftspraxis betrachtet. Außerdem gibt es eine Checklistefür Verbraucher mit dem Titel "Erst prüfen, dann bestellen". Diese Checkliste ist natürlich auch für Sie als Webshop-Betreiber nützlich: Sie wissen sofort, womit Sie punkten können!