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Behauptungen über Ihren Webshop: Was dürfen Sie sagen - und was nicht?

Geschrieben von Kim
 

Wenn Sie einen Webshop mit Nahrungsergänzungsmitteln oder Gesundheitsprodukten betreiben, möchten Sie Ihren Kunden mitteilen, was Ihr Produkt für sie tun kann. Aber: Was Sie über ein Produkt sagen (oder zeigen), kann eine Angabe enthalten, und dafür gibt es einige Regeln. In diesem Blog erfahren Sie auf verständliche Weise, worauf Sie achten müssen.

Was ist eine Angabe?

Eine Angabe ist jede Äußerung - denken Sie an einen Text, ein Bild oder ein Symbol - mit der Sie behaupten oder andeuten, dass Ihr Produkt bestimmte Eigenschaften hat. Selbst wenn Sie dies indirekt zeigen (z. B. durch ein Bild von jemandem mit Rückenschmerzen), kann dies als Angabe betrachtet werden. "Gut für Ihr Immunsystem", "Hilft bei Müdigkeit" und "Unterstützt die Fettverbrennung" sind alles Beispiele für Angaben.

Was für ein Produkt verkaufen Sie eigentlich?

Bevor Sie wissen, was Sie sagen dürfen und was nicht, ist es wichtig zu wissen, welche Art von Produkt Sie verkaufen. Es gibt drei Hauptgruppen:

  1. Gesundheitsprodukte (z. B. Nahrungsergänzungsmittel).

Dies sind Produkte, die unter das Warengesetz fallen, wie z. B:

  • Vitamine und Mineralien
  • Pflanzliche Präparate
  • Produkte mit einem pharmazeutischen Aussehen (Salben, Tropfen).

Sie dürfen keine medizinischen Angaben enthalten, aber sie können gesundheitsbezogene Angaben enthalten, wie z. B:

"Vitamin D trägt zur Erhaltung starker Knochen bei".
"Vitamin C unterstützt das Immunsystem".
"Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei."

Voraussetzung: Bei Nahrungsergänzungsmitteln muss die Angabe von der EU offiziell zugelassen sein. Sie fragen sich, welche Claims Sie für welchen Inhaltsstoff verwenden dürfen? Dann werfen Sie einen Blick in die Claims-Datenbank des Kontrollrats, in der die zugelassenen Beispiel-Claims für jeden Nährstoff sowie die erlaubten und nicht erlaubten alternativen Beispiel-Claims aufgeführt sind.

Bei Produkten mit pharmazeutischem Aussehen muss die Angabe begründet und in einer gesundheitsbezogenen Formulierung angegeben werden. Welche Formulierungen dies sind, ist in der Indikativen Liste der externen Gesundheitsprodukte zu finden .

  1. Medizinische Selbstbehandlungsmittel

Dies sind Produkte, die:

  • ohne ärztliche Intervention verwendet werden können
  • eine physikalische Wirkung haben (also keine Wirkung über den Stoffwechsel)
  • zur Vorbeugung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten verwendet werden

Beispiele:

  • Nasensprays, Ohrensprays oder Augensprays
  • Pflaster mit einem Wirkstoff
  • Ekzem-Cremes

Der Unterschied zwischen den Angaben über ein Gesundheitsprodukt und ein Medizinprodukt liegt in der Art der verwendeten Angabe. Eine gesundheitsbezogene Angabe bezieht sich auf die Unterstützung normaler Körperfunktionen, während eine medizinische Angabe suggeriert, dass ein Produkt eine Beschwerde lindert, behandelt oder verhindert. Medizinische Angaben sind nur zulässig, wenn das Produkt als Medizinprodukt registriert und zertifiziert ist.

  1. Arzneimittel

Arzneimittel sind Produkte, die:

  • Krankheiten, Schmerzen oder Gebrechen heilen oder verhindern
  • eine Wirkung im Körper durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung entfalten
  • zur Erstellung einer Diagnose verwendet werden

Zum Beispiel:

  • Schmerztabletten
  • Antibiotika
  • Umfasst auch bestimmte pflanzliche Arzneimittel

Diese Produkte dürfen ebenfalls medizinische Angaben machen, aber nur, wenn sie vom Medicines Evaluation Board offiziell als Arzneimittel zugelassen sind. Der Unterschied zwischen einem Arzneimittel und einem Medizinprodukt? Ein Arzneimittel wirkt über einen Wirkstoff von innen auf den Körper ein, während ein Medizinprodukt in erster Linie eine unterstützende oder schützende Wirkung hat, ohne pharmakologische Wirkung.

Was sollten Sie also nicht sagen?

Wenn Sie ein Nahrungsergänzungsmittel oder ein Gesundheitsprodukt verkaufen, dürfen Sie keine medizinischen Angaben machen. Vermeiden Sie also Texte wie:

  • "Hilft bei Grippe."
  • "Wirkt gegen Gelenkschmerzen."
  • "Beschleunigt die Genesung bei Erkältungen."

Auch Bilder (z. B. Taschentücher, niesende Menschen, schmerzverzerrte Gesichter) können als medizinische Angaben betrachtet werden.

Angaben können auch kontextabhängig sein. So sind beispielsweise die roten Punkte auf der Bonbonverpackung kein Problem, aber der rote Punkt auf dem Gelenk deutet auf Schmerzen hin.

Da das Glucosamin-Produkt ein Gesundheitsprodukt ist, darf es keine medizinische Angabe machen. Schmerzen sind eine medizinische Angabe. Daher ist der rote Punkt, der Schmerzen andeutet, in diesem Fall nicht zulässig.

Die Änderung des roten Punktes in einen grünen Punkt hebt lediglich das Gelenk hervor und impliziert keine Schmerzen mehr. Aus diesem Grund ist der grüne Punkt zulässig. So subtil kann eine Behauptung sein!

Was darfst du sagen?

Sie dürfen gesundheitsbezogene Angaben verwenden, solange sie zugelassen sind. Denken Sie an:

  • "Vitamin C unterstützt das Immunsystem"
  • "Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei".

Faustregel: Die Angabe muss sich auf einen gesunden Körper beziehen, den Sie gesund erhalten wollen.

Möchten Sie etwas schreiben, das nur der Information Ihrer Zielgruppe dient? Das ist in manchen Fällen möglich. Wenn Sie einen rein informativen Blog über einen Inhaltsstoff wie Vitamin C schreiben und darin kein bestimmtes Produkt erwähnen, gelten andere Regeln als für kommerzielle Aussagen. Im Prinzip können Sie in einem informativen Artikel mehr sagen, sogar über mögliche medizinische Wirkungen, solange Sie deutlich machen, dass es sich um allgemeine Informationen handelt und nicht um eine Empfehlung für ein Produkt oder eine Produktgruppe (wie Nahrungsergänzungsmittel).

Dennoch ist Vorsicht geboten. Wenn der Blog Teil einer kommerziellen Website ist oder indirekt zu einem Produkt führt (z. B. durch Links oder Banner), kann der Inhalt dennoch als indirekte Werbung angesehen werden. In diesem Fall sind auch medizinische Angaben nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um ein zugelassenes Arzneimittel oder Medizinprodukt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie in einem wirklich neutralen, redaktionellen Artikel ohne kommerziellen Aspekt etwas mehr Spielraum haben, aber sobald es eine Verbindung zu Verkäufen gibt, gelten immer noch die üblichen Behauptungsregeln.

Was sind die Risiken, wenn Sie zu weit gehen?

Verwenden Sie medizinische Angaben für ein Gesundheitsprodukt? Dann laufen Sie Gefahr, dass:

  • Abmahnungen durch die Aufsichtsbehörde, die NVWA und in einigen Fällen sogar Geldbußen
  • Rufschädigung, insbesondere im Wiederholungsfall

Tipps, wie Sie es richtig machen

  1. Prüfen Sie, ob Ihr Produkt ein Nahrungsergänzungsmittel, ein Arzneimittel oder ein Medizinprodukt ist
  2. Stellen Sie fest, ob Ihre Aussage Werbung ist oder nicht
  3. Verwenden Sie nur zugelassene gesundheitsbezogene Angaben
  4. Vermeiden Sie Worte und Bilder, die etwas über Krankheit oder Heilung versprechen
  5. Reichen Sie Ihre Erklärung beim Inspection Board ein - man wird Ihnen gerne helfen!

Geschrieben von Clarissa Boer , Mitarbeiterin des Inspection Board - Health Advertising Specialist