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Sonderanfertigungen: Wann dürfen Sie Rücksendungen ablehnen?
Verkaufen Sie personalisierte Produkte, wie z. B. individuell bedruckte T-Shirts oder Möbel? Dann müssen Sie sich mit anderen Regeln auseinandersetzen als bei Standardprodukten. Denn die Kunden haben kein Rückgaberecht für maßgefertigte Produkte. Aber wann können Sie das Widerrufsrecht ausschließen? Und was müssen Sie als Webshop dafür regeln?
Wann ist etwas wirklich eine Sonderanfertigung?
Sie können das Widerrufsrecht ausschließen, wenn das Produkt:
- Speziell für den Kunden nach dessen Wünschen angefertigt wird (z. B. ein personalisierter Name auf einem Produkt oder einzigartige Abmessungen).
- Es handelt sich nicht um ein Standardprodukt, sondern um eine vollständige Sonderanfertigung oder Maßanfertigung. Das bedeutet, dass das Produkt nicht ohne Änderung oder Wertverlust an einen anderen Kunden verkauft werden kann.
Ein Beispiel:
- Eine personalisierte Tasse mit dem Namen des Kunden darauf
- Ein maßgefertigter Schrank oder ein Möbelstück nach den Wünschen des Kunden
- Ein handgefertigtes Schmuckstück mit einer speziellen Gravur
Hinweis: Wenn Sie ein Produkt herstellen, das nicht speziell auf den Kunden zugeschnitten ist, sondern lediglich auf Bestellung aus vorhandenen Standardoptionen hergestellt wird (z. B. ein T-Shirt in verschiedenen Farben oder Größen, bei dem der Kunde nur die Farbe auswählt), dann gilt das Widerrufsrecht dennoch.
Beispiel:
- Personalisierung: Ein Kunde bestellt eine Tasche mit seinem Namen darauf. Das ist eine Sonderanfertigung, denn die Tasche wird speziell für diesen Kunden angefertigt, und Sie können sie nicht einfach an einen anderen Kunden verkaufen, ohne sie zu überarbeiten.
Das gilt z. B. auch für einen Kleiderschrank, dessen Größen der Kunde selbst eingeben kann, also keine Auswahl an Standardgrößen hat.
- Nicht-Anpassung: Ein Kunde wählt ein T-Shirt aus einer Standardkollektion aus, gibt aber die Größe und Farbe an. Dies ist keine Individualisierung, da das Produkt aus Standardoptionen besteht und an andere Kunden verkauft werden kann.
Was müssen Sie als Webshop regeln?
Sie können das Widerrufsrecht bei Personalisierung nur ausschließen, wenn Sie:
- Vor der Bestellung klar sein
auf der Produktseite darauf hinweisen, dass es sich um eine Sonderanfertigung handelt und dass eine Rückgabe nicht möglich ist. - dies in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen
Damit haben Sie eine bessere Rechtsposition. - Bestätigen Sie es nach der Bestellung
Zum Beispiel in der Auftragsbestätigung oder über ein Kontrollkästchen an der Kasse.
Denken Sie auch daran, dass es wichtig ist, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach der Bestellung auf einem dauerhaften Datenträger zu versenden. Dies kann z. B. per E-Mail, als Anhang zur Auftragsbestätigung oder als PDF-Dokument geschehen.
Ohne diese Schritte kann ein Kunde auch bei Sonderbestellungen innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Beispiele: Rückgabe oder keine Rückgabe?
| Produkt | Rückgabe möglich? | Warum? |
| Poster mit Name und Geburtsdatum | Nein | Individuell, klar kommuniziert |
| Becher mit Standardtext "Lieber Kollege" | Ja | Nicht personalisiert, also keine Anpassung |
| Schränke in bestimmten Größen und Farben | Nein | Personalisierung, wenn genau angegeben |
| T-Shirt in gewünschter Farbe und Größe | Ja | Standardoptionen = keine Anpassung |
Kurz und gut
Ein Kunde kann das Rücktrittsrecht im Falle einer Personalisierung nicht nutzen, aber nur, wenn Sie es im Voraus angeben. Keine klare Information = immer noch Rückgaberecht.