Nein, gegenüber gewerblichen Käufern (B2B) können Sie andere Geschäftsbedingungen verwenden. Sie müssen sich nicht an die Verbraucherschutzvorschriften halten, wie z. B. die Bedenkzeit. Sie sind daher freier, Ihre eigenen Regeln für gewerbliche Käufer festzulegen.Sie müssen jedoch klar kommunizieren, dass für gewerbliche Käufer andere Regeln gelten, und auch deutlich angeben, wann ein Kauf ein gewerblicher Kauf und wann ein Verbraucherkauf ist. Aus Gründen der Einfachheit und des Kundenservice entscheiden sich viele Webshops dafür, für Verbraucher und Unternehmen die gleichen Bedingungen anzuwenden.
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- Sollte ich gegenüber Unternehmen dieselben Bedingungen verwenden?