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Für Verbraucher Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten

Es tut uns leid zu hören, dass Sie eine Streitigkeit mit einem unserer Mitglieder haben. Der erste Schritt zur Beilegung eines Konflikts mit einem Mitglied besteht darin, zu versuchen, die Streitigkeit mit dem Online-Shop selbst zu klären. Am besten formulieren Sie Ihre Beschwerde gegenüber dem Online-Shop klar und deutlich. Geben Sie dabei unbedingt an, wie die Streitigkeit Ihrer Meinung nach beigelegt werden soll.

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Streitfall einreichen

Können Sie die Angelegenheit nicht gemeinsam klären? Dann können Sie ValuedShops einschalten.

Wichtig zu wissen: Unser Streitbeilegungsverfahren ist ausschließlich für Verbraucher gedacht. Sie können nur dann eine Streitigkeit einreichen, wenn es sich um einen Fernabsatzvertrag (Online-Kauf) handelt. Streitigkeiten, die sich aus Käufen zwischen Unternehmen ergeben, fallen nicht in den Geltungsbereich dieses Verfahrens und werden nicht berücksichtigt.

Befolgen Sie dazu diese Schritte:

  1. Suchen Sie den Online-Shop inunserer Mitgliederliste
  2. Klicken Sie auf den entsprechenden Online-Shop und scrollen Sie nach unten.
  3. Klicken Sie anschließend auf „Streitbeilegung“ und dann auf „Streitfall einreichen“.
  4. Füllen Sie anschließend das Formular aus, um Ihre Beschwerde einzureichen.

Wie funktioniert unser Streitbeilegungsverfahren?

1. Sie reichen eine Streitigkeit über das Formular auf der Mitgliederseite des Online-Shops ein.

2. Sie erhalten eine automatische E-Mail von uns. Diese E-Mail bestätigt Ihre Streitigkeit und erläutert die nächsten Schritte im Verfahren. Der Online-Shop erhält ebenfalls umgehend eine E-Mail über die von Ihnen eingereichte Beschwerde. Der Online-Shop hat zunächst 7 Tage Zeit, Ihre Streitigkeit selbst zu klären.

3. Nach 7 Tagen erhalten Sie eine weitere automatische E-Mail von uns. Darin fragen wir Sie, ob die Streitigkeit geklärt oder gegebenenfalls beigelegt wurde. Sie haben nun die Möglichkeit, unsere Schlichtung zu beantragen oder die Streitigkeit zu schließen.

Wenn Sie sich für unsere Vermittlung entscheiden, erhalten Sie von uns eine personalisierte E-Mail, in der der rechtliche Rahmen dargelegt wird.

4. Nachdem wir beide Seiten angehört haben, werden wir gemeinsam eine Lösung erarbeiten.

5. Sollten wir die Angelegenheit nicht gemeinsam klären können, haben Sie die Möglichkeit, den unabhängigen Streitbeilegungsausschuss der DigiDispuut-Stiftung einzuschalten. Sie können Ihren Anspruch über das DigiDispuut-Portal einreichen. Sobald dieser eingereicht wurde, erhält der Online-Shop Ihren Anspruch und kann eine Stellungnahme einreichen. Sobald beide Dokumente eingereicht wurden, werden sie an den Streitbeilegungsausschuss weitergeleitet, damit dieser eine verbindliche Entscheidung treffen kann. *

6. Der Schlichtungsausschuss wendet erneut den Grundsatz der Anhörung beider Seiten an und prüft die Beweise und Sachverhalte, um zu einer Entscheidung zu gelangen.

Weitere Informationen zu unserem Verfahren finden Sie in diesem Blog

* Weiterleitung der Streitigkeit an den Schlichtungsausschuss

Wenn Ihre Streitigkeit nicht durch unsere Mediation beigelegt werden kann, kann sie an den DigiDispuut-Streitbeilegungsausschuss verwiesen werden. Dieser Ausschuss wird die Streitigkeit bearbeiten und eine verbindliche Entscheidung fällen, wodurch (hohe) Rechtskosten für beide Parteien vermieden werden.

Die Verfahrensordnung von DigiDispuut legt fest, ob Ihre Streitigkeit berücksichtigt werden kann.

Sie können Ihren Streitfall an den Streitbeilegungsausschuss weiterleiten, wenn:

- Die Streitigkeit betrifft einen Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher oder einen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung.

- Der Streitwert liegt zwischen 25 € und 25.000 €.

- Der Fall wurde noch nicht vor einem öffentlichen Gericht, einem Schiedsrichter oder einer anderen bindenden Schlichtungsstelle verhandelt.

- Beide Parteien bereit sind, die Entscheidung des Streitbeilegungsausschusses zu akzeptieren und auf ihr Recht zu verzichten, die Angelegenheit vor ein öffentliches Gericht zu bringen.

Um Ihre Streitigkeit weiterzuverfolgen, zahlen Sie eine einmalige Gebühr in Höhe von 25 €. Sollte Ihnen Recht gegeben werden, können diese Kosten vom Online-Shop zurückgefordert werden.

Gut zu wissen

Während unserer Mediation arbeiten wir gemeinsam daran, eine Lösung zu finden. Bitte beachten Sie, dass wir neutral bleiben und unsere Entscheidungen auf Beweise stützen. Es ist daher immer ratsam, Belege einzureichen. Um für eine Mediation in Frage zu kommen, darf die Beschwerde (nicht der Kauf) nicht älter als ein Jahr sein.

Manchmal funktioniert unsere Schlichtung nicht

Auch wenn wir unser Bestes geben, kann es in einigen Fällen vorkommen, dass ein Online-Shop die Zusammenarbeit verweigert. Wir versuchen natürlich, dies zu verhindern. Da wir jedoch keine gerichtliche Befugnis haben, können wir einen Online-Shop nicht zwingen, bei der Suche nach einer Lösung mitzuwirken. Es kommt zwar so gut wie nie vor, aber ein Online-Shop kann angeben, dass er nicht kooperieren möchte.

Wir erwarten von einem Online-Shop, dass er zumindest auf unsere Kontaktanfragen reagiert. Manchmal müssen wir eine Mitgliedschaft kündigen, weil wir keinen Kontakt mehr zu einem Online-Shop herstellen können oder weil uns beispielsweise innerhalb kurzer Zeit zu viele Beschwerden gemeldet werden. Es ist daher möglich, dass unsere Schlichtung keine Wirkung zeigt, wenn Sie eine Streitigkeit einreichen, nachdem wir eine Mitgliedschaft gekündigt haben, oder wenn wir den Online-Shop nicht erreichen können.

Glücklicherweise kommt dies sehr selten vor, und wir können das Problem fast immer gemeinsam lösen. Sollte es doch dazu kommen, teilen wir Ihnen mit, an welche Stellen Sie sich wenden können, um Ihre Streitigkeit dennoch beizulegen.

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