- Startseite
- Blog
- Lieferung an Nachbarn nicht ohne Risiko
Lieferung an Nachbarn nicht ohne Risiko
Diese Woche habe ich eine Sendung von "Recht in der Region" gesehen, in der der sympathische Herr Frank Visser, auch bekannt als "der fahrende Richter", Ratschläge zu rechtlichen Problemen gibt. In dieser Sendung ging es um den Fall von Gerben, der eine X-Box bestellt hatte, die aber an die Nachbarn geliefert wurde. Die Nachbarn haben die X-Box fröhlich weiterverkauft. Dagegen kann der Lieferant nichts machen, sollte man meinen.
Eine Sendung zeigt jedoch das Gegenteil. Zwar hätten die Nachbarn das Paket nicht weiterverkaufen dürfen, aber das ist nicht das Risiko des Verbrauchers. Laut Herrn Visser ist der Lieferant für die Zustellung des Pakets verantwortlich. Der Nachweis der Lieferung an die Nachbarn reicht nicht aus, der Kunde muss das Produkt tatsächlich (persönlich) in Empfang nehmen. Dieses Paket hat der Kunde nie erhalten, der Lieferant muss für die Kosten aufkommen. Etwas, mit dem ich nicht sofort gerechnet habe, das aber Konsequenzen für die viel genutzte Zustellung an Nachbarn hat.

Nicht der Verbraucher, sondern der Lieferant ist für die Zustellung des Pakets verantwortlich, so der Fahrrichter. Die Zustellung an den Nachbarn ist nicht ausreichend. Liefert Ihr Zustellfahrer das Paket an die Nachbarn aus? Dann ist das ein Risiko für Sie als Händler. Der Verbraucher kann Sie zur Verantwortung ziehen. Beweisen Sie, dass die Nachbarn das Paket an Ihren Kunden ausgeliefert haben. Sowohl bei unwilligen Nachbarn als auch bei einem Verbraucher, der nicht die Wahrheit sagt, ist dies ein Risiko. Sie können Ihren Lieferanten oder Nachbarn wieder haftbar machen, aber das ist rechtlich ein weiter Weg. Unser Rat? Überlegen Sie sich in Absprache mit Ihrem Paketzusteller genau, ob Sie das Paket an die Nachbarn ausliefern wollen. Dies birgt nach dem Urteil des Vorsitzenden Richters immer noch große rechtliche Risiken....